Ihre Forderungen müssen im Insolvenzverfahren ordnungsgemäß angemeldet und begründet werden, damit Sie bei der Verteilung der Insolvenzmasse berücksichtigt werden können. Dies ist unsere Aufgabe.
Besonders wichtig ist es aber auch zu prüfen, ob Sie weitere Rechte geltend machen können, die Ihnen einen Schadensersatz ermöglichen. Dies umfasst Forderungen im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren, bspw. auf abgesonderte Befriedigung, aber auch Forderungen gegenüber Dritten, um Ihren Verlust möglichst umfassend auszugleichen.
Nicht selten machen Insolvenzverwalter zudem eigene Forderungen geltend, die aber nicht immer hingenommen werden müssen. Auch hier vertreten wir Ihre Interessen.
Verschenken Sie nicht Ihr Geld und sichern sich Ihre Rechte im Insolvenzverfahren! Bereits kleine Fehler können hier zum vollständigen Rechtsverletzung führen. Kontaktieren Sie uns daher rechtzeitig, damit wir Ihre Fragen beantworten und relevante Fristen beachtet werden können.